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Vererben und Schenken

Unsere Beratung richtet sich zum einen an die abgebende Generation.
Jedes Jahr werden in Deutschland viele Milliarden Euro von Todes wegen übertragen. Wie die Altersvorsorge und der Ruhestand sollte auch die Vermögensnachfolge sorgfältig geplant sein. Geht beispielsweise ein Unternehmen ohne vorherige Planung auf die nächste Generation über, drohen hohe Erbschaftssteuern und in letzter Konsequenz der Verkauf des Unternehmens unter Wert. Gleiches kann auch bei der Vererbung eines Eigenheims passieren: Unter Umständen müssen sich die Erben vom Familienbesitz trennen, um die nötigen liquiden Mittel zu beschaffen. Mit einer vorausschauenden Vermögensnachfolgeplanung können diese Konsequenzen vermieden werden.

Unsere Dienstleistung richtet sich zum anderen an die Erben. Sie stehen vor der Aufgabe, das ererbte Vermögen "anzunehmen" und nach ihren Bedürfnissen neu zu strukturieren. Durch fundierte Beratung und individuelle Lösungen können Sicherheit und Rendite spürbar erhöht und Erbstreitigkeiten vermieden werden.

Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern (Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern) können wir Sie bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge gezielt unterstützen.
Nach Aufnahme aller relevanten Daten simulieren wir den Erbfall und dessen Auswirkungen auf das Vermögen der Erben. Darauf aufbauend geben wir Ihnen konkrete Optimierungsempfehlungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Zielsetzungen. Die Steuerersparnis im Familienverbund ist oft erheblich, nicht selten im sechsstelligen Bereich. Die Übertragung kann aber nicht nur Erbschaftssteuern sparen, sondern bei geschickter Ausgestaltung auch bereits zu Lebzeiten die Lasten verringern.

Diese Beträge sind schnell ausgeschöpft

Für manche unschön, aber wahr: Das Finanzamt erfährt in jedem Fall von der Erbschaft. Banken und Versicherungen müssen nach dem Tod des Kontoinhabers dem Fiskus alle wichtigen Informationen liefern, Notare die Behörden über alles informieren, was "für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung" sein könnte, und der Begünstigte muss sich selbst nach drei Monaten melden.

Planen Sie den Vermögensübergang frühzeitig und verantwortungsbewusst.

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