Selbständige, Gutverdiener, Inhaber mittelständischer Unternehmen, deren Geschäftsführer oder Vorstände stehen in der Regel vor den gleichen Problemen, wenn es um ihre Altersvorsorge geht:
Ein hohes Aktiveneinkommen paart sich mit einer komplexen Vermögenssituation, die die unterschiedlichsten Anlage- und
Versicherungsformen beinhaltet. Einen Gesamtüberblick über die unterschiedlichen Versorgungsanwartschaften und eine
mögliche Vermögensentwicklung fehlt jedoch oftmals.
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Ausgangspunkt der Planung sind Ihre Vermögensübersicht, Renten- und Versicherungsbescheide, sowie Ihre Einnahmen-/Ausgabenübersicht
Sie sollten tabellarisch erfasst und den aktuellen Verbindlichkeiten (Baufinanzierung, Ratenkredite usw.) im Sinne einer Vermögensbilanz gegenübergestellt werden. Die Vermögensaufstellung nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Muster für eine solche Ermittlung.
Schmuck, Teppiche, Kunstgegenstände o.ä;. sollten Sie nicht in Ihre Ruhestandsplanung einbeziehen. Sie sind schwer verkäuflich und folglich schwer zu bewerten.
Um alle Vermögenspositionen zu erfassen und einen detaillierten Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu ermöglichen, stellen wir unseren Mandanten ein nützliches EXCEL-Tool zur Verfügung.
Wir gehen, statistisch gesehen, immer eher in den Ruhestand. Im Durchschnitt ist das Eintrittsalter auf 58 Jahre gesunken, egal ob Selbstständiger, Beamter, Angestellter oder Arbeiter.
Durch bessere medzinische Versorgung, bessere Ernährung, sicherere Autos, weniger Kriege und viele andere Faktoren werden wir zumindest statistisch immer älter. Das heißt, Sie haben nun noch ein gutes Viertel Ihres Lebens vor sich - allerdings ohne Beruf.
Die Versicherer rechnen übrigens mit einer anderen Tabelle, nach dieser liegt Ihre Lebenserwartung etwa 5 Jahre höher. Für die Versicherer erscheint dies notwendig, um das Risiko der Langlebigkeit etwas abzumildern. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet es aber, dass Sie weniger Ablaufleistung oder Rente erhalten, als bei Verwendung der normalen Statistik. Zugleich bedeutet es auch für bestehende Verträge, dass die Überschussbeteiligungen und damit die Renditen und Renten sinken.
Individuell mag sich eine andere Erwartung ergeben, bspw. durch Vorerkrankungen, erbliche Belastungen oder ungesunden Lebenswandel.
Durch den Eintritt in den Ruhestand werden vielseitige Veränderungen und auch Herausforderungen auf Sie zukommen. Die Eigenverantwortung jedes Einzelnen wird in finanzieller Hinsicht steigen, denn in dieser Position im Sozialstaat müssen Sie einen großen Teil des Einkommens selber tragen.
Die FAZ hat in einer sehr guten Reihe von Artikeln auf die Auswirkungen der demographischen Entwicklung hingewiesen. Auch die Bertelsmann-Stiftung befasst sich intensiv mit dem Thema.
Durchschnittliche weitere Lebenserwartung |
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| Sterbetafel | 2003/2005 | ||||
| Alter 0 | Männer | Jahre |
76,21 |
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| Frauen | 81,78 |
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| Alter 20 | Männer | 56,85 |
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| Frauen | 62,28 |
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| Alter 40 | Männer | 37,63 |
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| Frauen | 42,66 |
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| Alter 60 | Männer | 20,27 |
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| Frauen | 24,25 |
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| Alter 65 | Männer | 16,47 |
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| Frauen | 19,94 |
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| Alter 80 | Männer | 7,35 |
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| Frauen | 8,72 |
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| Aktualisiert am 19. Oktober 2006 Quelle: Statistisches Bundesamt |
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Sicher haben Sie schon einmal die Faustformel "100 minus Lebensalter ist gleich Aktienquote in Prozent" gehört. Als ein Anhalt ist diese Formel nachvollziehbar, bedarf jedoch der Prüfung bezogen auf Ihre individuelle Situation.
Ein Beispiel:
Ein 70-jähriges Paar hat einen Großteil seines Vermögens in Wertpapieren investiert. Davon sind 30% in Aktien und 70% festverzinslich in Rentenpapieren. Die langfristig durchschnittliche Rendite in Aktien liegt bei 8-10% p.a. und in Renten bei 4% p.a., ergibt bei dieser Vermögensmischung eine Mischrendite von 5,5% p.a., allerdings vor Steuern.
In 2007 sinkt der Sparerfreibetrag auf 1.602 € inkl. Werbekostenpauschale, höhere Dividenen- und Zinserträge sind steuerpflichtig, mit Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 pauschal mit 25%. Dies gilt dann auch für Veräußerungserlöse, unabhängig von der Haltedauer.
Unserem Paar bliebe eine Rendite von 4,125% p.a. vor Kosten und Inflation.
Kaufkraft |
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| Heutige Kaufkraft | 1000 € | |
| in 5 Jahren | 899 € | |
| in 10 Jahren | 808 € | |
| in 15 Jahren | 727 € | |
| in 20 Jahren | 654 € | |
Die durchschnittliche Inflation der letzten 15 Jahre liegt bei etwa 2,1% p.a. und führt zu einer kontinuierlich sinkenden Kaufkraft und damit zu der Notwendigkeit mehr als die Rendite aus dem Vermögen zu entnehmen.
Abhängig von der Vermögenshöhe, Einkünften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente, kann es sinnvoll und notwendig sein, die Aktienquote zu erhöhen(z.B. durch risikogeschützte Zertifikate) und weitere Anlageformen in die Vermögensstruktur einzubinden, die steuerlich begünstigt sind, über Inflationsschutz verfügen und höhere, jährliche Erträge erwirtschaften als Rentenpapiere.
Da sich dies nicht erst im Ruhestand positv auswirken würde, lohnt es sich durch den Zinseszinseffekt und Thesaurierung bereits frühzeitig auf eine breite Vermögensstruktur zu setzen.
Dieser Absatz wird zur Zeit überarbeitet.
Dieser Absatz wird zur Zeit überarbeitet.
In der Patientenverfügung wird der Wille zur medizinischen Versorgung sowie ärztlichen Behandlung und Begleitung für den Lebenszustand niedergelegt, in dem das Lebensende bevorsteht und die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der/des Betroffenen unwiederbringlich verloren sind.
Die Patientenverfügung kommt später nur dann zur Anwendung, wenn das medizinische Grundleiden einen
unaufhaltsamen tödlichen Verlauf genommen und der Sterbeprozess begonnen hat. Die Patientenverfügung wird zu
einem Zeitpunkt verfasst, in dem die/der Verfügende noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
Der Inhalt einer solchen Verfü;gung ist für die behandelnden Ärzte rechtlich verbindlich, wenn durch sie der
Wille der Patientin/des Patienten eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Hilfreich ist die Benennung einer
Vertrauensperson, mit der man die Patientenverfügung besprochen hat.
Damit die Patientenverfügung im Ernstfall auch Bestand hat, sollten folgende Punkte beachtet werden:
In der Patientenverfügung kann zudem eine Vertrauensperson benannt werden, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Willen besprochen wurde. Die benannte Vertrauensperson sollte die Verfügung ebenfalls unterschreiben. Die Verfügung soll den Hinweis enthalten, ob eine Vollmacht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge verfasst wurde.
Anders als die Patientenverfügung regelt die Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitssorge den Fall einer schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls, in deren/dessen Verlauf die/der Betroffene vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Willen zu bilden oder diesen kund zu tun. In diesem Fall kann es erforderlich werden, dass eine dritte Person die für sie/ihn relevanten Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge trifft.
Die/Der Bevollmächtigte ersetzt die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht, wenn sie/er die Angelegenheiten der/des Betroffenen ebenso gut wie eine Betreuerin oder ein Betreuer wahrnehmen kann.
Damit die Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitssorge den gesetzlichen Anforderungen genügt, sollten folgende Punkte beachtet werden:
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