Gute Planung ist der halbe Erfolg

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Transparenz und Objektivität

Das Internet stellt für fast alle Fragen umfangreich Informationen zur Verfügung, egal ob
Altersvorsorge, Krankenversicherung oder Immobilienfinanzierung. Aber haben Sie schon
einmal gelesen, was der Vermittler oder die Bank an Ihnen verdient?

Wir glauben die Zeit ist reif, Ihnen Einblicke zu verschaffen.

Was bedeutet Honorarberatung?

Die Bundesregierung empfiehlt Honorarberatung

Drei Modelle sind am Markt vertreten:

  1. Provisionsmodell - Die Finanzplanung wird als Vorleistung in Erwartung einer anschließenden Vermittlung einer oder mehrerer Geldanlagen erstellt. Die Finanzplanung ist „kostenfrei“ und wird durch Verkaufsprovisionen subventioniert. Die Objektivität dieser Dienstleistung ist stark eingeschränkt, da der Berater von der Entscheidung einer Kapitalanlage seines Kunden profitiert.
  2. Mischmodell - Honorar und Provision. Die Finanzplanung wird gegen Honorar erstellt. Die anschließende Vermittlung von Kapitalanlagen erfolgt auf Provisionsbasis. Die Objektivität dieser Dienstleistung ist nicht gegeben, da der Berater von der Entscheidung einer Kapitalanlage seines Kunden profitiert. WICHTIG: Viele Banken oder auch freie Vermittler bieten eine unabhängige Finanzplanung gegen Honorar an. Die Abwicklung erfolgt entweder über eine externe Geschäftsstelle/Niederlassung oder die Finanzplanung ist in einer Tochtergesellschaft organisiert. Letztlich fehlt auch bei diesen Angeboten die erforderliche Unabhängigkeit. Der Kunde zahlt a) nicht nur den Finanzplan, sondern b) noch einmal, wenn er die Finanzplanung mit der Bank oder dem freien Vermittler umsetzt, denn: Jeder Geschäftsbereich arbeitet separat und gewinnorientiert!
  3. Honorarberatung heißt Provisionsverzicht- wir werden ausschließlich von Ihnen bezahlt. Etwaige Agien, Ausgabeaufschläge und Provisionen legen wir offen und erstatten diese zurück, soweit es gesetzlich zulässig ist. Objektivität und Transparenz ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Kundenbeziehung.

    Durch die Honorarberatung ist gewährleistet, dass der Mandant nur dafür zahlen muss, wofür er tatsächlich eine Gegenleistung erhält („Preiswahrheit“). Und dass die Preise für ihn obendrein klar und gut nachvollziehbar sind („Preisklarheit“).

Steuerberater oder Rechtsanwälte arbeiten nach dem gleichen Prinzip - würden Sie einen Steuerberater beauftragen, der vom Finanzamt bezahlt wird?

Beratung, Vermögensmanagement oder "saubillig"?

Zu Beginn unserer Zusammenarbeit werden wir Sie fragen, welche Leistungen Sie von uns wünschen und auf welcher Vergütungsbasis diese erfolgen soll.

1. Finanzplanung

Die obigen Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Honorarbasis. Sollten im Rahmen der Beratung der Einsatz von Produkten sinnvoll erscheinen, legen wir etwaige Provisionen u.ä. offen, erstatten diese oder verrechnen sie mit dem Honorar.

2. Vermögensmanagement LUCENT

Beim Modell "Vermögensmanagement "LUCENT " bezahlen Sie ein Beratungshonorar als Prozentsatz des betreuten Depotvermögens. Im Gegenzug verzichten wir vollständig auf Ausgabeaufschläge bei Fonds und Zertifikaten und erstatten etwaige Bestands- und Innenprovisionen. Somit haben wir keinen finanziellen Anreiz, Produkte mit hohen Provisionen bei der Beratung zu bevorzugen. Sie haben die Garantie, dass wir Sie unabhängig und objektiv beraten.

Der Berater erhält für die laufende Überwachung und Betreuung des Depots, für Informationen und Einschätzungen zur Marktentwicklung, für Vorschläge zu Umschichtung und Berichte zur Entwicklung des Depots ein Betreuungshonorar. Das Betreuungshonorar ist halbjährlich rückwirkend fällig. Bezugsgröße ist der durchschnittliche Monatsschlussstand des Depots innerhalb der letzten 6 Monate.

Da normalerweise Umschichtungen erforderlich sind, um auf Marktveränderungen und Depotentwicklungen reagieren zu können, ist der tatsächliche Kostenvorteil in der Regel noch größer

3. Vermögensmanagement SUCCESS

Das Modell "SUCCESS" hat noch günstigere Konditionen bei Beratung und Betreuung. Auch hier erstatten wir Ausgabeaufschläge bei Fonds und Zertifikaten und etwaige Bestands- und Innenprovisionen.

Durch die weitgehende Erfolgsabhängigkeit des Honorars schaffen wir Interessengleichheit zwischen Berater und Anleger, daher präferieren wir diese Form der Zusammenarbeit.

Wertpapiere

Vergütungsmodell CORUS LUCENT CORUS SUCCESS
Einmaliges Beratungshonorar (1)(5) in % der Anlagesumme
Wertpapiere
ab 0 Euro
3,0%
2,0%
ab 250.000 Euro
2,0%
ab 500.000 Euro
1,5%
1,0%
ab 1.000.000 Euro
1,0%
Jährliches Betreuungshonorar (1)(3) in vom betreuten Depotvermögen  
ab 0 Euro
1,2%
0,8%
ab 250.000 Euro
1,0%
ab 500.000 Euro
0,8%
Erfolgshonorar (1)(3) p.a.
0%

20 % der Mehrrendite gegenüber
individuellem Benchmark,
maximal 2 % p.a. absolut

Rückvergütung an Kunden in % p.a.
vom betreuten Depotvermögen
0 bis 0,7 % p.a., abhängig von
eingesetzten Finanzprodukten
0 bis 0,7 % p.a., abhängig von
eingesetzten Finanzprodukten
Transaktionskosten(2) in % von der Transaktionssumme
Fonds mindestens 17,50 EUR
andere Wertpapiere 0,25 % mindestens 10 EUR oder 19,95 EUR Flatfee
Depotführungskosten in % p.a. vom Depotvermögen
0 €

Bei Interesse senden wir Ihnen eine individuelle Betrachtung mit Umschichtungen, einer anderen Anlagestruktur und anderen Anlagesummen.

  1. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
  2. gilt bei Depotverwahrung bei der comdirect bank AG. Bei einer anderen Depotverwahrung können sich andere Kostenstrukturen ergeben.
  3. Der Beratungsvertrag kann jederzeit und ohne Fristen gekündigt werden. Das Betreuungshonorar wird zeitanteilig berechnet, im Modell SUCCESS für ein volles Jahr.
  4. Die steuerliche Ansetzbarkeit fällt ab 2009 mit Einführung der Abgeltungssteuer weg..
  5. Das Mindesthonorar beträgt 750 EUR zzgl. MwSt..

Alternative Investments und Beteiligungen

Vergütungsmodell CORUS LUCENT CORUS SUCCESS (2)
Beratungshonorar (1) in % der Anlagesumme Alternative Investments/Beteiligungen
ab 0 Euro 5% 3 %
ab 250.000 Euro 3%
Erfolgshonorar (1 3 4) p.a. in % der Anlagesumme 0% 0,5-0,8 % (5)
Rückvergütung an Anleger in % p.a.der Anlagesumme Agio in voller Höhe
100 % der Innenprovision
Agio in voller Höhe
100 % der Innenprovision
  1. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
  2. nicht für alle Alternativen Investments/Beteiligungen verfügbar
  3. Zeichnet der Kunde ein Alternatives Investment/Beteiligung bei CORUS und beendet seine Geschäftsverbindung vor Ablauf der Laufzeit der Beteiligung, hat er CORUS die Differenz zwischen der üblichen Vertriebsprovision und bezahlter Provision zu erstatten.
  4. Wird das Alternative Investment oder die Beteiligung vor Ende der prospektierten Laufzeit veräußert, wird die Differenz zwischen der üblichen Vertriebsprovision und bezahlter Provision fällig.
  5. Wenn mindestens 85% des prospektierten Ergebnis des jeweiligen Jahres erreicht werden. Beschließen die Gesellschafter eine Abweichung in Tilgung, Auszahlung o.ä. wird das Erfolgshonorar trotzdem fällig. Die Summe aus Beratungs- und Erfolgshonorar ist in der Höhe begrenzt auf die übliche Vertriebsprovision der jeweiligen Anlage.
  6. Die steuerliche Ansetzbarkeit kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
  7. Das Mindesthonorar beträgt 750 EUR zzgl. MwSt..

Versicherungen

Wir können Ihnen die viele Versicherungsformen, z.B.

als Honorartarife anbieten. Diese schneiden regelmäßig in Tests als beste ab. Auf Anfrage stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.

Ein Honorartarif

Nicht immer sind Honorartarife die besten und sinnigsten Tarife. Reine Honorar-Tarife sind sehr selten und es kann durchaus sein, dass ein Tarif mit Courtagen besser bzw. geeigneter ist. Das liegt u.a. daran, daß der Leistungsumfang bei manchen Nettotarifen geringer ist. Es ist bekanntlich so, dass nicht immer nur der Preis entscheidet, sondern die Leistung

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